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Informationsschreiben der Stadt Ludwigsburg zum Schulstart

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

bekanntlich wurde die Corona-Verordnung Schule erneut geändert. Aus diesem Anlass möchten wir Sie mit diesem gemeinsamen Schreiben des Gesamtelternbeirats, der Geschäftsführenden Schulleiter und der Stadt Ludwigsburg über die wichtigsten Neuerungen informieren.

 

1. Inzidenzwerte

Es gibt keine Regel mehr, dass beim Überschreiten eines bestimmten Inzidenzwertes in den Wechsel- oder Fernunterricht überzugehen ist.

 

2. Maskenpflicht

Entgegen der bisherigen Ankündigung, dass die Maskenpflicht nur für die ersten beiden Unterrichtswochen gelten solle, besteht nun bis zu einer neuen Verordnungsregelung im gesamten Schulgebäude und in den Unterrichtsräumen Maskenpflicht.

 

3. Testpflicht

Obwohl geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler von der Testpflicht ausgenommen sind, bitten wir diese beiden Personengruppen um Teilnahme an den Schnelltests.

An den Schulen wird weiterhin zweimal pro Woche ein Schnelltest durchgeführt. Ab dem 27.09.2021 bis zum Beginn der Herbstferien wird dreimal pro Woche ein Schnelltest durchgeführt.

Nichtimmunisierte Beschäftigte an Schulen müssen sich ab 13.09.2021 bis vorerst zu den Herbstferien täglich testen.

 

4. Quarantäne

Bei einem positiv getesteten Fall in der Klasse werden alle nicht geimpften oder nicht genesenen  Schülerinnen und Schüler fünf Schultage hintereinander getestet, mindestens mittels Schnelltest.

Wichtiger Hinweis: Diese Testungen im Sinne des § 5 Abs. 1 und 2 CoronaVO Absonderung, können nicht durch Erziehungsberechtigte außerhalb der Schule durchgeführt und bescheinigt werden, sondern müssen entweder in der Schule oder von einer zertifizierten Teststelle bescheinigt werden.

Die infizierte Schülerin oder der infizierte Schüler begibt sich für 14 Tage in häusliche Absonderung.

Die betroffene Schulklasse bleibt in dieser Zeit, z.B. in den Pausen, im Klassenverband zusammen und mischt sich nicht mit anderen Klassen.

Zudem findet Sportunterricht nur draußen und im Klassenverband statt. Im Musikunterricht ist auf Gesang und die Nutzung von Blasinstrumenten zu verzichten.

Bei Auftreten von Infektionen bei 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler einer Klasse innerhalb von 10 Tagen und bei Auftreten von besorgniserregenden Virusvarianten kann das Gesundheitsamt, abweichend von den genannten Regelungen, Quarantänen aussprechen.

 

5. Testbescheinigung

Schülerinnen und Schüler gelten als getestet. Das gleiche gilt für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind. Sie benötigen deshalb, z.B. für den Besuch im Zoo oder Restaurant, keinen Nachweis mehr über ein negatives Testergebnis, sondern müssen nur glaubhaft machen, dass sie Schülerinnen oder Schüler sind. Dies ist z. B. durch einen Schülerausweis, durch ein Schülerabonnement der Verkehrsbetriebe oder für die jüngeren Kinder und Schülerinnen und Schüler durch einen schlichten Altersnachweis möglich. Diese Regelung gilt auch zu Ferienzeiten.

 

6. Pilotprojekt PCR-Schnellteststelle am Stadtbad

Durch ein Pilotprojekt in Kooperation zwischen dem Gesundheitsamt, der Stadtverwaltung Ludwigsburg und dem Sozialministerium kann nun für Schülerinnen und Schüler, ebenso wie für Lehrkräfte und schulisches Personal, bei einem positiven Antigenschnelltest die Möglichkeit eines PCR-Schnelltestes an einer eigens eingerichteten Teststelle angeboten werden. Die Teststelle wird durch Mitarbeitende des Gesundheitsamtes und der Stadtverwaltung vor und im Gebäude des Stadtbads betrieben. Hier kommen PCR-Schnelltestgeräte der Firma Bosch zum Einsatz. Weitere Informationen erhalten Sie in einem gesonderten Schreiben. Durch dieses Pilotprojekt sollen lange Wartezeiten auf Testergebnisse und unnötige Quarantäneanordnungen verhindert werden.

7. Mensen

Der Mensabetrieb wird unter Beachtung der aktuell gültigen Corona-Verordnungen im neuen Schuljahr fortgeführt.

 

8. Schulkindbetreuung

Mit der Wiedereinführung der Präsenzpflicht an Schulen, endet das städtische Angebot der beitragsfreien Aussetzung für die Elternbeiträge und das Mittagessen der Schulkindbetreuung an den Grundschulen.

Wir werden Sie, liebe Eltern, zusammen mit den Schulleitungen über weitere Änderungen der Corona-Verordnung und den damit verbundenen Auswirkungen auf den Schulbetrieb auf dem Laufenden halten.

Ihnen und Ihren Kindern wünschen wir einen guten Start in das neue Schuljahr.

 

Mit freundlichem Gruß

i.V. Kristina Dolderer, Fachbereich Bildung und Familie, Abteilung Schule

 

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